Im kommenden Jahr, 2023, werden in Baden-Württemberg etwa 250 neue Erhaltungsmaßnahmen im Bundes- und Landesstraßennetz gestartet. Diese Maßnahmen konzentrieren sich insbesondere auf Fahrbahnen, Brücken, Stützwände, Radwege und Böschungen. Das Land wird insgesamt mehr als 400 Millionen Euro für bestehende und neue Erhaltungsprojekte bereitstellen.
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Erhaltung hat Vorrang vor Umbau, Ausbau und Neubau, betont Verkehrsminister Hermann
Verkehrsminister Winfried Hermann präsentierte das Sanierungsprogramm 2023 für den Straßenbau in Baden-Württemberg und betonte, dass eine umfangreiche Sanierung von Straßen und Brücken bevorsteht. Die Bundesmittel sollen auch in diesem Jahr mit großer Präzision und Effizienz eingesetzt werden, um eine funktionstüchtige und zukunftsfähige Straßeninfrastruktur im Bundesland sicherzustellen. Die Grundsatzentscheidung lautet nach wie vor: Erhaltung hat Vorrang vor Umbau, Ausbau und Neubau.
Hohe Aktivität im Straßenbau: 250 Projekte in Deutschland
Die Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg wird auch im Jahr 2023 einem umfangreichen Sanierungsprogramm unterzogen. Insgesamt sind etwa 120 Projekte für das Bundesstraßennetz und etwa 130 Projekte für das Landesstraßennetz geplant. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen hauptsächlich die Erhaltung der Fahrbahnen und Fahrbahndecken.
Der Minister unterstrich die Effektivität des Vorgehens nach Prioritäten, um Defizite in der Straßeninfrastruktur zu beheben. Es sei wichtig, den Weg der Sanierung konsequent fortzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die älteren Brücken. In den kommenden Jahren würden verstärkte Anstrengungen erforderlich sein, um die Brücken zu sanieren. Die heutigen Investitionen in die Sanierung übersteigen bereits um ein Vielfaches die Beträge von vor zwölf Jahren, aber noch größere Ausgaben werden für die anfallenden Brückensanierungen in den kommenden Jahren notwendig sein.
Um den Zustand der Verkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg zu verbessern, haben sowohl der Bund als auch das Land beschlossen, erhebliche finanzielle Mittel bereitzustellen. Im Jahr 2023 werden insgesamt 236 Millionen Euro für die Erhaltung der Bundesstraßen von der Bundesregierung und rund 165 Millionen Euro für die Landesstraßen vom Land investiert.
Rückblick auf die Maßnahmen des Sanierungsprogramms 2022
Für die Wartung und Instandhaltung der Bundesstraßen wurden im Jahr 2022 beträchtliche 237 Millionen Euro bereitgestellt. Unter Verwendung dieses Budgets wurden mehr als 70 Bauwerke, hauptsächlich Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwände, saniert und etwa 320 Kilometer Fahrbahnen erneuert.
Auswirkungen des Zustands des Bundes- und Landestraßennetzes auf die Verkehrssicherheit
Das Straßennetz in Baden-Württemberg, bestehend aus Bundes- und Landesstraßen, hat in den letzten zehn Jahren aufgrund einer neuen Schwerpunktsetzung auf Erhaltungsmaßnahmen seinen Zustand weitgehend stabil gehalten. Dieser Paradigmenwechsel wurde im Jahr 2011 vollzogen, um den Fokus auf Erhaltung vor Um-, Aus- und Neubau zu legen. Trotz dieser Maßnahmen konnte keine signifikante Verbesserung erzielt werden, was hauptsächlich auf das hohe Alter vieler Straßen und Brücken aus den 1970er Jahren zurückzuführen ist.
Die Straßenbauverwaltung des Landes hat beschlossen, bei der Erneuerung von Brücken neue Wege zu gehen. Sie beabsichtigt, externe Planungsbüros noch umfassender als bisher in die Planung von Ersatzneubauprojekten für Brücken einzubeziehen. Aktuell läuft eine Sammelausschreibung für insgesamt 29 Brückenersatzneubauten. Dieser Ansatz soll perspektivisch zu einer erhöhten Anzahl von Brückenerhaltungsmaßnahmen führen.
Sanierung von Brücken im kommunalen Bereich
Als Teil ihrer Bemühungen zur Infrastrukturförderung unterstützt das Land Maßnahmen zur Modernisierung von Brücken an Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen. Verantwortlich für die Durchführung dieser Maßnahmen sind die Landkreise und Gemeinden. Die Förderung kann verschiedene Formen annehmen, darunter die Ertüchtigung der Brücken, einschließlich begleitender Instandsetzungsarbeiten, den Ersatzneubau von Brücken sowie die Errichtung temporärer Behelfsbrücken. Die entscheidende Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen zu einer Erhöhung der Tragfähigkeit oder einer deutlichen Verbesserung führen.