Abschaffung der EEG-Umlage: EEG-Novelle verbilligt Wärmepumpen-Strom

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Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Eine Forcierung des Ausbaus erwarten viele von der EEG-Novelle. Eine Beschleunigung des Ausbaus darf man hier erwarten.

Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Versprochen wird manches, gehalten weniger. Das Statement der Ampelkoalition zur damals versprochenen Abschaffung der EEG-Umlage wurde daher sehr erfreut aufgenommen. Die notwendigen Schritte, mit der die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft werden soll, wurden jetzt eingeleitet. Damit wird Strom für nicht privilegierte Kunden billiger: um 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh im Haushalt macht das bis zu 90 Euro aus. Man erwartet, dass die Entlastung für die Kunden bereits sehr kurzfristig greift. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Die Bundesregierung hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Veränderungen auf dem Strommarkt

Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Die Versorger reichen die höheren Erzeugungskosten an die Verbraucher weiter, denen nichts anderes übrig bleibet, als die Erhöhungen zu akzeptieren.

Erneuerbare Energiequellen sollen ab dem Jahr 2035 nahezu den gesamten Strom in Deutschland liefern. Erst mit der EEG-Novelle wird künftig die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energiequellen möglich werden. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Die Stromerzeugung ohne Treibhausgase muss danach erst bis 2050 erreicht sein. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Was wir uns von der EEG-Novelle erwarten dürfen

Gültig soll nun die EEG 2023 sein, welche die Stromversorgung des Inlands auf erneuerbare Energien bringt und das bereits bis 2035. Bereits im Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien 80% des Bruttostromverbrauchs decken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen erhöht werden. Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche werden ebenso gestoppt wie die EEG-Förderung.

Nach der EEG-Novelle liegt die Nutzung von erneuerbaren Energien nun im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit von Bedeutung. Stellen sich dem Ausbau der Windenergie zu Lande Hemmnisse entgegen, sollen diese durch gesonderte Gesetzgebungsverfahren beseitigt werden. Solar-und Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften sind künftig nicht mehr zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet. Davon verspricht man sich eine Beschleunigung und weniger Bürokratie.

Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. Bioenergie soll einen größeren Beitrag zur sicheren Stromversorgung als bisher leisten und dazu gezielt eingesetzt werden.

Die neue Verordnung sieht auch eine Förderung für die Kombination aus erneuerbaren Energien und wasserstoffbasierter Stromspeicherung vor. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Noch im Jahr 2022 soll die betreffende Verordnung erlassen werden.

Die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage sind nunmehr die einzigen Geltungsbereiche für die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“. Letztere wird künftig an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angeglichen. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.

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