Positive Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf Wohnmobilbesitzer

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Im Rahmen seiner Entscheidung vom 27. November 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut festgestellt, dass Fiat Chrysler (jetzt: Stellantis) beim Einbau illegaler Abschalteinrichtungen im Abgasskandal fahrlässig gehandelt hat. Dies hat zur Folge, dass Besitzer eines Sunlight Wohnmobils A68 Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Entscheidung des BGH markiert einen wichtigen Meilenstein in der Aufarbeitung des Abgasskandals bei Fiat und schafft Klarheit und Sicherheit für Wohnmobilbesitzer. Ähnlich wie bei anderen namhaften Automobilherstellern wie VW, Audi und Mercedes genügt auch bei Fiat der Nachweis fahrlässigen Handelns, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Dieselfahrern und Wohnmobilbesitzern, eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zu den Entwicklungen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem BGH finden sich auf den speziellen Websites der Kanzlei.

Wohnmobile besonders betroffen – Staatsanwaltschaft ermittelt im Fiat-Abgasskandal

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt führt seit Sommer 2020 Untersuchungen zum Fiat-Abgasskandal durch, bisher sind jedoch noch keine Ergebnisse bekannt. Besonders Wohnmobile sind von diesem Skandal betroffen, da der Fiat Ducato als häufig verwendetes Basisfahrzeug gilt.

Gemäß Angaben der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 rund 200.000 Freizeitfahrzeuge von diesem Skandal betroffen. Der Fiat-Diesel Multijet habe verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, um die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einzuhalten, jedoch nicht im normalen Straßenverkehr.

Fiat hat im Abgasskandal unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet, darunter ein Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung abschaltet, sowie ein Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig macht. Diese Verstöße haben zu Schadensersatzklagen gegen den Hersteller geführt, die mittlerweile in allen Instanzen verhandelt wurden.

Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat sich darauf spezialisiert, Geschädigte im Abgasskandal zu vertreten. Mit über 3500 Klagen gegen Fiat ist die Kanzlei eine der führenden Instanzen in diesem Rechtsstreit. In ihrem aktuellen Bericht fasst die Kanzlei die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zusammen und gibt einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Neue BGH-Rechtsprechung: OLG Bamberg prüft Haftung des Basisfahrzeug-Herstellers

Aufgrund des fahrlässigen Handelns von Fiat Chrysler hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen möglichen Differenzschaden nach §823 Abs. 2 BGB festgestellt. Das Verfahren wurde an das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg überwiesen, das nun gemäß der neuen BGH-Rechtsprechung vom Sommer 2023 prüfen muss, ob der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach §823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §6 Abs. 1, §27 Abs. 1 EG-FGV haftbar gemacht werden kann.

Gemäß deutschem Sachrecht ist Fiat als Hersteller des Wohnmobil-Basisfahrzeugs haftbar, da das Fahrzeug in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde. Die Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde hat für den Bundesgerichtshof (BGH) keine Relevanz, da es ausschließlich darauf ankommt, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fahrzeug verbaut wurde oder nicht. Dies eröffnet den Wohnmobilbesitzern die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Fiat geltend zu machen.

Die Tatsache, dass es bislang keine Rückrufe oder Einschränkungen seitens Fiat im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gab, spielt für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Rolle. Der BGH urteilt allein anhand der Frage, ob Fiat illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat und dadurch fahrlässig gehandelt hat. Die fehlenden Rückrufe oder Einschränkungen ändern nichts an der Tatsache, dass Wohnmobilbesitzer Anspruch auf Schadensersatz haben, sofern fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.

Die Entscheidung des BGH besagt, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch für Wohnmobile anwendbar sind. Der BGH hat jedoch keine Aussagen zu den Fragen von Vorsatz und Sittenwidrigkeit gemacht, da diese im aktuellen Fall nicht zur Debatte standen. Diese Aspekte müssen in anderen Verfahren geklärt werden.

BGH-Urteil eröffnet Chancen für erfolgreiche Schadensersatzklagen gegen Fiat

Die Entscheidung des BGH im Abgasskandal hat positive Auswirkungen auf die Rechte von Wohnmobilbesitzern, die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen erworben haben. Es ist zu erwarten, dass nun zahlreiche Schadensersatzklagen gegen Fiat eingereicht werden, die voraussichtlich zu Gunsten der Kläger entschieden werden.

Im Diesel-Abgasskandal hat der Bundesgerichtshof mit seiner jüngsten Entscheidung einen entscheidenden Schritt nach vorne gemacht. Die Anforderungen für erfolgreiche Schadensersatzklagen wurden deutlich erleichtert, da nun der Nachweis fahrlässigen Handelns ausreicht. Diese neue Rechtsprechung wurde nun auch auf Fiat angewandt.

Bisher forderte der BGH im Diesel-Abgasskandal den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Autohersteller. Mit der aktuellen Entscheidung reicht jedoch der fahrlässige Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus, um Schadensersatzansprüche zu begründen. Diese veränderte Rechtsprechung hat weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucher, jedoch ist der Skandal damit noch nicht vollständig aufgearbeitet.

Im Rahmen des Abgasskandals bei Fiat hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weitere Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) eingeleitet. In diesen Verfahren wird die Frage behandelt, ob Fiat den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig vorgenommen hat. Der BGH wird abschließend darüber entscheiden, ob Fiat für diese Handlungen haftbar gemacht werden kann.

Im Falle einer positiven Entscheidung des BGH könnten Verbraucher ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags leichter durchsetzen und somit einen umfassenden Schadensersatz erhalten. Durch die Rückabwicklung des Vertrags könnten die betroffenen Verbraucher den finanziellen Schaden, den sie durch den Kauf eines Fahrzeugs mit illegalen Abschalteinrichtungen erlitten haben, ausgleichen.

Verbraucher könnten eine Preisminderung von bis zu 25 Prozent erhalten, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. Der BGH hat derzeit einen Differenzschadensersatz zwischen 5 und 15 Prozent festgelegt. Diese Regelung gilt für alle betroffenen Fahrzeuge unabhängig vom Hersteller. Betroffene Verbraucher können durch eine erfolgreiche Klage finanzielle Entschädigung erhalten.

Die derzeitige Rechtsprechung wird verstärkt angewendet und betrifft Fahrzeuge aller Autohersteller gleichermaßen.

Aktuelle Rechtslage verbessert Schadensersatzchancen für Verbraucher im Abgasskandal

Die aktuellen Entwicklungen im Rechtsstreit haben die Aussichten auf Schadensersatz für Verbraucher, die vom Abgasskandal betroffen sind, erheblich verbessert. Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher allen Betroffenen, sich fachkundig beraten zu lassen, um ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Dadurch können mögliche finanzielle Verluste wie Fahrverbote und Wertminderungen vermieden werden. Die Kanzlei bietet einen kostenlosen Online-Check an, um den individuellen Fall zu prüfen und erste Einschätzungen zu geben.

Die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals können zu erheblichen finanziellen Schäden führen, wie beispielsweise Fahrverbote, Stilllegungen von Fahrzeugen und Wertverluste. Um diese negativen Folgen zu vermeiden, sollten betroffene Verbraucher ihre Ansprüche rechtzeitig vor Gericht durchsetzen.

Um Betroffenen des Dieselskandals zu unterstützen, bietet die Kanzlei einen kostenlosen Online-Check an. Dabei wird der konkrete Fall des Betroffenen gründlich überprüft und eine erste Einschätzung gegeben. In einem weiteren Schritt wird gemeinsam mit dem Betroffenen besprochen, wie gegen den Autobauer vorgegangen werden kann, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

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