Gewichtsabsenkung der Maut betrifft keine Wohnmobile

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Ab Juli 2024 werden auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr zur Kasse gebeten und müssen die LKW-Maut zahlen. Diese Entscheidung betrifft auch viele Reisemobile und hat bei Campern für Verunsicherung gesorgt. Das Unternehmen maut1.de, das digitale Mautboxen für verschiedene europäische Länder anbietet, gibt jedoch Entwarnung. Geschäftsführer Julian Schmelzer stellt klar, dass Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen sind und somit keine zusätzlichen Kosten entstehen.

BALM bestätigt: Neue Mautpflicht gilt nicht für die meisten Wohnmobile

Unter den rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Wohnmobilen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen könnten einige von der neuen Mautpflicht betroffen sein, vor allem diejenigen, die auf LKW oder Omnibussen basieren. Die meisten dieser Wohnmobile sind jedoch bereits aufgrund ihrer Bauweise eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben daher von der Mautpflicht befreit. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigt, dass die neue Mautpflicht ab 3,5 Tonnen weiterhin für Fahrzeuge gilt, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Um von der neuen Mautpflicht befreit zu sein, müssen Wohnmobile bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört eine fest und dauerhaft installierte Wohneinrichtung mit Toilette, Dusche, Wohnraum, Betten oder Kochgelegenheit. Zudem darf das Fahrzeug ausschließlich zur Personenbeförderung genutzt werden und keinen Gütertransport durchführen. In einigen Fällen ist es auch möglich, ein Fahrzeug nachträglich zum Wohnmobil umzubauen, beispielsweise ein LKW mit Kofferaufbau.

Bei Wohnmobilen, die eine andere Bauweise aufweisen, wie zum Beispiel solche mit einem speziellen Ladungsbereich oder einem Anhänger für den Transport, müssen mindestens 50 % der Nutzfläche des Fahrzeugs mit einer dauerhaft installierten Wohneinrichtung wie einer Toilette, Dusche, einem Wohnraum, Betten oder einer Kochgelegenheit ausgestattet sein, um von der neuen Mautpflicht ausgenommen zu werden. Zusätzlich dürfen diese Fahrzeuge ausschließlich privat genutzt werden. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, die Zulassung von einem LKW auf ein Wohnmobil umzuändern, um die Mautgebühren zu vermeiden.

Die Berechnung der neuen Maut-Gebühren erfolgt auf Basis von EU-Vorgaben und dem Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Mautsätze werden gemäß der „Eurovignetten-Richtlinie“ an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege ausgerichtet. Die Neuregelung der Mautgebühren soll vor allem die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur unterstützen.

Das Bundesfernstraßenmautgesetz schreibt vor, dass derzeit alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut zahlen müssen. Diese Maut wird bereits beim Betreten von Bundesfernstraßen erhoben und betrifft sowohl Bundesstraßen als auch Autobahnen und die angrenzenden Tank- und Rastanlagen. Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht auf alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgedehnt. Es gibt jedoch Ausnahmen für Wohnmobile und Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.

Die Ampel-Regierung hat beschlossen, ab Juli 2024 auch Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen in die LKW-Maut einzubeziehen. Doch Wohnmobile über diesem Gewicht können aufatmen: Sie bleiben von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen. Das Rosenheimer Startup maut1.de gibt Entwarnung und bestätigt, dass die meisten Wohnmobile bereits die Kriterien für mautfreie Fahrzeuge erfüllen. Somit müssen Wohnmobilbesitzer keine zusätzlichen Mautgebühren entrichten.

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