Winterliche Vorsichtsmaßnahmen: Nutzung des Saisonkennzeichens und richtige Lagerung

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Um Schäden an Oldtimern, Wohnmobilen und Motorrädern im Winter vorzubeugen, gibt der TÜV Rheinland hilfreiche Ratschläge. Das Saisonkennzeichen erfreut sich vor allem bei Motorradfahrern großer Beliebtheit, da es ermöglicht, das Fahrzeug in den Wintermonaten von der Straßenzulassung abzumelden und Geld zu sparen. Zusätzlich sollten Fahrten bei glatten und verschneiten Straßen aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Auch viele Autofahrer mit besonderen Fahrzeugen wie Cabrios, Oldtimern oder Wohnmobilen nutzen gerne das Saisonkennzeichen, um ihr Fahrzeug zu schonen.

Schutz der Batterie: Fahrzeug während Stilllegung nicht zwischendurch starten

Um sicherzustellen, dass Fahrzeuge den Winterschlaf unbeschadet überstehen, sollten Besitzer den Luftdruck in den Reifen erhöhen. Eine noch effektivere Methode besteht darin, das Fahrzeug aufzubocken, um die Reifen komplett zu entlasten und mögliche Verformungen zu vermeiden. Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland, rät außerdem dazu, das Fahrzeug während der Stilllegung nicht zwischendurch zu starten. Stattdessen sollte die Batterie abgeklemmt und ausgebaut werden, da die Steuergeräte der Fahrzeugelektronik auch im abgestellten Zustand Strom verbrauchen und dies zu einer Tiefentladung und somit zur Beschädigung der Batterie führen kann.

Garage belüften, Staunässe vermeiden: Wichtige Maßnahmen für die Winterlagerung

Vor dem Einlagern des Fahrzeugs ist eine gründliche Reinigung von innen und außen empfehlenswert, um Korrosionsschäden vorzubeugen. Durch das Entfernen von Schmutz und Staub wird die Lackierung geschützt. Zusätzliches Polieren und das Auftragen von Hartwachs stellen eine zusätzliche Barriere gegen äußere Einflüsse dar. Beim Abdecken des Fahrzeugs sollten Stoff- oder Leinentücher verwendet werden, da Plastikfolien Schwitzwasserbildung begünstigen können. Zudem ist eine gute Belüftung der Garage wichtig, um Staunässe zu vermeiden.

Stillgelegtes Fahrzeug: Kein Parken auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt

Um den gesetzlichen Vorschriften nach der Stilllegung gerecht zu werden, ist es wichtig, das Fahrzeug nicht einfach am Straßenrand abzustellen. Stattdessen muss es in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz geparkt werden. Das Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen oder an der Straße ist nicht erlaubt, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden und den öffentlichen Raum für andere Nutzer freizuhalten.

Besitzer von Oldtimern, Wohnmobilen und besonderen Fahrzeugen wie Cabrios können durch die Nutzung eines Saisonkennzeichens ihre Fahrzeuge in den Wintermonaten kostensparend stilllegen. Um Schäden zu vermeiden, ist es ratsam, den Luftdruck in den Reifen zu erhöhen oder das Fahrzeug aufzubocken. Dadurch wird eine Verformung der Reifen vermieden und die Fahrzeuge können den Winterschlaf ohne Schäden überstehen. So können sie im nächsten Frühjahr wieder in vollem Glanz erstrahlen.

Eine sorgfältige Reinigung von Oldtimern, Wohnmobilen und Motorrädern vor der Winterpause ist von großer Bedeutung, um Korrosion und Lackschäden vorzubeugen. Durch das Entfernen von Schmutz und Rückständen wird die Oberfläche geschützt. Zusätzlich sollte das Fahrzeug in einer gut belüfteten Garage oder auf einem privaten Stellplatz abgestellt werden, um Staunässe zu vermeiden. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass das Fahrzeug im Frühjahr wieder in seinem vollen Glanz erstrahlt und seine Schönheit bewahrt bleibt.

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