Im Gegensatz zur bisherigen Regelung führt der vom Bundeskabinett vorgelegte Entwurf eine Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter unabhängig vom Verschulden und ein pauschales Verschulden von Fahrerinnen und Fahrern ein, sodass Schadensopfer künftig weniger Hürden überwinden müssen. Der Automobilclub KS e.V. präsentiert eine detaillierte Auswertung der Unfallstatistik, erläutert den rechtlichen Kontext und zeigt, wie die neue Haftungsstruktur zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Steigerung der Nutzerakzeptanz im städtischen Umfeld beiträgt und Vertrauen schafft.
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Viele Verletzte durch E-Scooter: falsche Nutzung und Alkohol Hauptfaktoren
Die Polizeistatistik für 2024 listet 11 944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden auf, was eine Zunahme um 26,7 Prozent gegenüber 2023 bedeutet. Bei diesen Unfällen kamen 27 Menschen ums Leben. 83,9 Prozent der Geschädigten waren selbst auf den Scootern unterwegs. Die Untersuchung benennt falsche Nutzung von Straßen- und Radwegen, Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit sowie Vorfahrtsverstöße als zentrale Ursachen. Diese Entwicklungen zeigen klaren Nachholbedarf bei Aufklärung, Verkehrskontrollen und Infrastrukturmaßnahmen auf.
Moderate Geschwindigkeit lässt E-Scooter aus Kfz-Haftung herausfallen bis dato
Die deutsche Gesetzgebung ordnet E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h den Elektrokleinstfahrzeugen zu und befreit sie von der Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge. Geschädigte müssen bei einem Unfall den Nachweis erbringen, dass die Fahrern schuldhaft handelten, um Entschädigungszahlungen zu erhalten. Versicherungsdaten zeigen, dass im Jahr 2020 nur 1.150 Drittschäden bearbeitet wurden, während bis 2024 fast 5.000 solcher Fälle aufliefen. Diese Entwicklung unterstreicht den Ruf nach klareren Haftungsregelungen. Politiker leiten Gesetzesinitiativen ein.
E-Scooter-Fahrer tragen künftig automatisch vermutetes Verschulden im Schadensfall selbst
Im Gesetzentwurf vom 18. März ist vorgesehen, Halter von E-Scootern und Segways haftpflichtrechtlich wie Kraftfahrzeughalter zu behandeln, sodass eine verschuldensunabhängige Haftung greift. Fahrerinnen und Fahrer stehen unter dem Verdacht einer schuldhaften Handlung, was die Beweislast stark verschiebt und Geschädigte entlastet. Diese Änderung soll die Abwicklung von Haftungsfällen beschleunigen, die Prämienkalkulation für die Versicherungsbranche vereinfachen und eine verlässliche Basis für Sharing-Dienste schaffen.
Sharing-Branche erhält durch Haftpflichtreform mehr umfassenden Planungssicherheit und Versicherungsschutz
Durch die Neudefinition in der E-Scooter-Haftpflicht haben Sharing-Anbieter die Chance, Versicherungskonzepte passgenau auszugestalten und dadurch raschere Schadenregulierungen umzusetzen. Nutzerinnen und Nutzer profitieren von festgelegten Haftungsgrenzen, die gerichtliche Verfahren abkürzen und Kosten senken. Eine ambitionierte Harmonisierung der Vorschriften stärkt das Vertrauen in Mobilitätsdienste, motiviert zu rücksichtsvoller Fahrweise und trägt wirksam zur Freihaltung von Bürgersteigen bei, indem Scooter regelkonform geparkt werden. Zudem genießen Anbieter, Fahrer und Versicherer transparente Abläufe, klar definierte Prozesse.
Getrennte Haftungsregeln berücksichtigen jetzt unterschiedliche Anforderungen urbaner Mobilitätsformen präzise
Indem die Ausnahme von der Gefährdungshaftung für motorisierte Krankenfahrstühle, Bau- und Landwirtschaftsfahrzeuge sowie andere langsam Fahrer Fahrzeuge in Kraft bleibt, wird ein mehrschichtiges Haftungssystem etabliert. Diese Differenzierung trennt die genannten Typen klar von E-Scootern und Segways und erlaubt spezifische Regeln für Betrieb, Versicherung und Sicherheit. So entstehen passgenaue rechtliche Rahmen, die technischen Spezifikationen und Anwendungsbereiche Rechnung tragen. Nutzerfreundliche Vorschriften und reduzierte Bürokratie unterstützen die nachhaltige Entwicklung urbaner Verkehrssysteme effektiv gestaltet.
Die Novelle führt eine verschuldensunabhängige Haftung für E-Scooter-Halter ein und unterstellt Fahrern ein fiktives Verschulden. Dadurch wird der Beweisaufwand für Geschädigte deutlich gesenkt und die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen wesentlich zügiger gestaltet. Sharing-Anbieter können so ihre Versicherungsstrategien bedarfsgerecht anpassen. Fahrerinnen und Fahrer gewinnen neben erhöhter Rechtssicherheit klare Haftungsgrenzen, was das Vertrauen in elektrische Mikromobilitätsangebote stärkt und die Nutzung in urbanen Zentren attraktiver macht sowie zur Effizienz von Regulierungsprozessen beiträgt und Innovation.

