Verbraucher haben gute Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal

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Das Landgericht Halle hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. dazu verurteilt, 15 Prozent Schadensersatz zu zahlen. Das betroffene Fahrzeug ist ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Das Urteil unterstreicht die Relevanz der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte zu sichern und möglichen Schadensersatz zu erhalten.

Fiat-Ducato als Basisfahrzeug: Wohnmobile im Fokus des Abgasskandals

Im Rahmen der seit Sommer 2020 laufenden Ermittlungen im Fiat-Abgasskandal sind Wohnmobile besonders betroffen. Die meisten Hersteller von Wohnmobilen verwenden den Fiat Ducato als Basisfahrzeug. Laut der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 etwa 200.000 betroffene Freizeitfahrzeuge zu verzeichnen. Dem Fiat-Diesel Multijet wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen zu besitzen, die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr.

Landgericht Halle verurteilt Stellantis Europe zu Schadensersatzzahlung

In einem Rechtsstreit hat das Landgericht Halle den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe wegen fahrlässigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Differenzschaden, der den Käufern des Wohnmobils entstanden ist, wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises festgelegt. Obwohl das Gericht kein vorsätzliches und sittenwidriges Verhalten seitens Stellantis feststellte, wurde die Nutzung einer Timerfunktion als unzulässig angesehen.

Gerichtsurteil: Unzulässige Abschalteinrichtungen als fahrlässiges Verhalten bewertet

Das Urteil des Landgerichts Halle spiegelt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal wider. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird als fahrlässiges Handeln betrachtet. Die Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher und es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat. Dies zeigt die Bedeutung des Falls für die Rechtsprechung.

Vorsatz und Sittenwidrigkeit im Wohnmobil-Abgasskandal noch offen

Der Bundesgerichtshof hat sich erstmals im Kontext des Abgasskandals bei Wohnmobilen geäußert. Der BGH erkennt fahrlässiges Handeln als möglichen Grund für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht an. Eine zentrale Frage ist, ob in den Wohnmobilen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht. Der BGH betont, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Vorsatz und Sittenwidrigkeit wurden in diesem Urteil nicht behandelt, könnten jedoch in anderen Verfahren näher beleuchtet werden.

Verbraucher im Diesel-Abgasskandal finden den richtigen Weg mit dem Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

Die jüngsten rechtlichen Entwicklungen haben die Chancen der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erheblich gestärkt. Dies gilt auch für den Abgasskandal bei Fiat Chrysler. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Eine Individualklage ist eine erfolgversprechende Option, da die aktuelle Rechtsprechung gute Erfolgsaussichten bietet. Der kostenfreie Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hilft Verbrauchern dabei, den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden.

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