Wer darf überhaupt einen Wohnwagen fahren?

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Um in Deutschland einen Wohnwagen fahren zu dürfen , reicht ein herkömmlicher PKW-Führerschein nicht aus. Am 01.01.2013 gab es in Bezug auf die Fahrerlaubnis für Wohnwagen eine erneute Änderung. Wir haben einen Überblick über die Sachlage:

Wer darf überhaupt einen Wohnwagen fahren? Führerschein der Klasse 3

Für Diejenigen, die ihren Führerschein vor oder bis zu dem 31.12.1998 erworben haben, ändert sich nichts, sie dürfen weiterhin einen Wohnwagen fahren. Die damalige Gesetzeslage bleibt gleich. Der Führerschein der Klasse 3, so hieß er damals noch, erlaubt Fahrern das Führen von PKW und LKW bis zu einem Gesamtgewicht – der offizielle Ausdruck lautet zulässige Gesamtmasse (tzG) – bis 7,5 t. Darüber hinaus benötigt man bei einem Führerschein der Klasse 3 auch keine weitere Fahrerlaubnis, um Anhänger oder auch einen Wohnwagen zu fahren. Auch dies ist bereits in der Fahrerlaubnis integriert: Bis zu 18 Tonnen dürfen die Anhänger schwer sein, die man noch fahren darf. Ebenso wie LKW mit einem zulässigen Gewicht von 7,5t dürfen auch Wohnmobile in dieser Größenordnung mit diesem Führerschein gefahren werden.

 

Wer seinen Führerschein ab dem 01.01.1999 gemacht hat, für den sieht die Sachlage schon etwas anders aus. Denn aus dem Führerschein der Klasse 3 wurden gleich mehrere neue Führerschein-Klassen gemacht: B, BE, C1, C1E. In diesem Fall stellt sich also die Frage: Wer darf überhaupt noch einen Wohnwagen fahren? (#01)

Wer seinen Führerschein ab dem 01.01.1999 gemacht hat, für den sieht die Sachlage schon etwas anders aus. Denn aus dem Führerschein der Klasse 3 wurden gleich mehrere neue Führerschein-Klassen gemacht: B, BE, C1, C1E. In diesem Fall stellt sich also die Frage: Wer darf überhaupt noch einen Wohnwagen fahren? (#01)

Wer darf überhaupt einen Wohnwagen fahren? Der Führerschein der Klasse B

Wer seinen Führerschein ab dem 01.01.1999 gemacht hat, für den sieht die Sachlage schon etwas anders aus. Denn aus dem Führerschein der Klasse 3 wurden gleich mehrere neue Führerschein-Klassen gemacht: B, BE, C1, C1E. In diesem Fall stellt sich also die Frage: Wer darf überhaupt noch einen Wohnwagen fahren?

Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht (nicht zu verwechseln mit dem Leergewicht) von 3,5t darf man damit noch fahren. Bei Wohnwagen muss man jedoch ab jetzt einiges beachten. Da man beim fahren eines Wohnwagens das Gewicht des gesamten Gespanns, also PKW plus Wohnwagen, zugrunde legen muss, kann unter Umständen ein Führerschein der Klasse B nicht mehr ausreichen, dann braucht man zusätzlich noch den Führerschein der Klasse BE, um das gesamte Gespann ziehen zu dürfen. Denn der Führerschein der Klasse BE erlaubt es, zusätzlich zum LKW noch Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht, also im beladenen Zustand, hier ist nicht die Rede von dem Leergewicht, von 750kg zu fahren.

Wer mit dem Führerschein der Klasse B ein richtig schweres Motorhome oder auch einen Wohnwagen fahren möchte, wird außerdem Probleme bekommen, oder besser gesagt das nicht dürfen. Ist das Wohnmobil nämlich schwerer als 3,5 Tonnen, braucht man wiederum einen zusätzlichen Führerschein, um das Motorhome fahren zu dürfen: Den Führerschein der Klasse C1E. Dieser erlaubt es, auch leichtere Lastzüge – so heißen schwere Wohnmobile oder Motorhomes in der Fachsprache – zu führen.
Seit dem 19. 01. 2013 ist es jedoch noch komplizierter.

 

Im Januar 2013 trat eine weitere Neuerung des Führerscheins in Kraft. Wer einen Wohnwagen besitzt, der schwerer als die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ist, der muss einen weiteren Führerschein machen – und zwar die Fahrerlaubnis der Klasse C1, um seinen Wohnwagen fahren zu dürfen. Wer diese Fahrerlaubnis besitzt, darf auch schwerere Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5t fahren. (#02)

Im Januar 2013 trat eine weitere Neuerung des Führerscheins in Kraft. Wer einen Wohnwagen besitzt, der schwerer als die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ist, der muss einen weiteren Führerschein machen – und zwar die Fahrerlaubnis der Klasse C1, um seinen Wohnwagen fahren zu dürfen. Wer diese Fahrerlaubnis besitzt, darf auch schwerere Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5t fahren. (#02)

Neuerung 2013: Wer darf überhaupt noch einen Wohnwagen fahren?

Im Januar 2013 trat eine weitere Neuerung des Führerscheins in Kraft. Wer einen Wohnwagen besitzt, der schwerer als die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ist, der muss einen weiteren Führerschein machen – und zwar die Fahrerlaubnis der Klasse C1, um seinen Wohnwagen fahren zu dürfen. Wer diese Fahrerlaubnis besitzt, darf auch schwerere Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5t fahren.

Die Übersicht:

  • Führerschein Klasse B: damit dürfen PKW plus Anhänger mit einer Gesamtmasse von bis zu 750 kg gefahren werden.
  • Führerschein Klasse B96: damit dürfen PKW plus Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg und zusätzlich ein Gespann aus PKW und einem Anhänger (beispielsweise einem Wohnmobil) zwischen 3,5t und 4,25 t gefahren werden.
  • Führerschein Klasse BE: damit darf ein PKW mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 750 kg und 3,5t gefahren werden.

Jetzt stellt sich die Frage: Wer darf überhaupt einen Wohnwagen fahren? Denn zusätzlich dazu gab es ab 2013 noch eine weitere Neuerung und zwar den Führerschein B96. Zu beachten ist dabei, dass der B96 kein eigenständiger Führerschein für sich ist, sondern es sich bei der Zahl 96 lediglich um eine sogenannte Schlüsselzahl handelt. Die Schlüsselzahl 96 wurde notwendig, weil es EU-weit zu einer einheitlichen Regelung in Bezug auf die unterschiedlichen Fahrerlaubnissen kommen musste.

Vereinfacht gesagt kann man festhalten, dass man mit der Schlüsselzahl 96 Wohnwagen fahren darf, allerdings darf die zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns (PKW plus Wohnwagen) ein Gewicht von 4,25 Tonnen nicht überschreiten. Der große Vorteil des Führerschiens B96 ist, dass er auch in allen anderen Ländern der EU gültig ist. Somit muss man sich mit diesem Führerschein keine Gedanken machen, ob man seinen Wohnwagen auch in anderen Ländern der EU fahren darf.
Zu beachten ist allerdings, dass das Fahren eines Wohnwagens mit dem Führerschein B96 an zwei Auflagen geknüpft ist:

  • Der Anhänger – oder der Wohnwagen – muss eine Gesamtmasse von mehr als 750 kg aufweisen.
  • Das Gesamtgewicht des Gespanns (also PKW plus Wohnwagen oder Anhänger) muss zwischen 3,5 Tonnen und 4,35 Tonnen liegen.

Hierbei ist immer die Rede von dem zulässigen Gesamtgewicht, damit ist das Gewicht gemeint, dass der Wohnwagen, Anhänger oder PKW beladen maximal haben darf. Diese Angaben finden sich in den jeweiligen Spezifikationen des Fahrzeuges oder des Wohnwagens. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden, da ansonsten die Sicherheit der Insassen und der anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden würde. So kann bei einer Überschreitung der Gesamtmasse nämlich beispielsweise nicht garantiert werden, dass die Achsen das Gewicht tragen können.


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