Wohnwagenbrand: Wer zahlt den Feuerwehreinsatz?

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Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz können schnell in empfindliche Höhen schießen, daher fragen sich Viele, wer den Feuerwehreinsatz zahlt, wenn es einmal zu einem Wohnwagenbrand kommt. Wir haben die Antworten.

Der Wohnwagen brennt: Wer zahlt den Feuerwehreinsatz?

Wenn der Wohnwagen brennt, muss die Feuerwehr schnell her, doch wer zahlt den Feuerwehreinsatz? Grob gesagt gilt: Sind Menschen, Tiere und Gebäude in unmittelbarer Gefahr, zahlt meist die Allgemeinheit für den Einsatz. Ebenso verhält es sich bei einem Fehlalarm, der aufgrund einer Fehleinschätzung der Situation zustande gekommen ist, so wenn beispielsweise eine große Menge Staub aufgewirbelt wird und man es für einen Brand hält. Aber wie sieht es bei Fahrzeugen aus? Wer zahlt bei einem Wohnwagenbrand die Kosten für den Feuerwehreinsatz?

Muss die Feuerwehr anrücken, um einen Brand an einem Wohnwagen oder Motorhome zu löschen, kann das schnell hohe Kosten verursachen. Die gute Nachricht: Meist werden die Kosten für den Feuerwehreinsatz von der Versicherung getragen. In der Regel nämlich springt die KFZ-Haftpflicht-Versicherung dafür ein. Für die Schäden am Wohnwagen kommt meist die Teilkasko- oder – wenn vorhanden – die Vollkasko-Versicherung auf. Es gibt allerdings auch Szenarien, in denen die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Verursacher selbst getragen werden müssen.

Bereits im Jahr 2006 erging dazu ein Urteil der Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen (AZ: IV ZR 325/05), darin wurde festgehalten, dass die Haftpflichtversicherung des KFZs (dazu zählen natürlich auch Wohnwagen, Motorhomes und Reisemobile) die Kosten für einen Feuerwehreinsatz zu tragen habe. Sowohl die Kosten die entstehen, wenn bei einem Wohnwagenbrand des Fahrzeug gelöscht werden muss, als auch die Kosten, die beispielsweise durch das fachgerechte Aufnehmen von ausgelaufenem Öl entstehen.

 

Wenn der Wohnwagen brennt, muss die Feuerwehr schnell her, doch wer zahlt den Feuerwehreinsatz? Grob gesagt gilt: Sind Menschen, Tiere und Gebäude in unmittelbarer Gefahr, zahlt meist die Allgemeinheit für den Einsatz. Ebenso verhält es sich bei einem Fehlalarm, der aufgrund einer Fehleinschätzung der Situation zustande gekommen ist, so wenn beispielsweise eine große Menge Staub aufgewirbelt wird und man es für einen Brand hält. (#01)

Wenn der Wohnwagen brennt, muss die Feuerwehr schnell her, doch wer zahlt den Feuerwehreinsatz? Grob gesagt gilt: Sind Menschen, Tiere und Gebäude in unmittelbarer Gefahr, zahlt meist die Allgemeinheit für den Einsatz. Ebenso verhält es sich bei einem Fehlalarm, der aufgrund einer Fehleinschätzung der Situation zustande gekommen ist, so wenn beispielsweise eine große Menge Staub aufgewirbelt wird und man es für einen Brand hält. (#01)

Wann muss ich den Feuerwehreinsatz selbst zahlen?

Wer in einer Notsituation ist und daher die Feuerwehr ruft, muss in der Regel nicht die Frage stellen, wer den Feuerwehreinsatz zahlt. Denn in einem solchen Fall werden die Kosten für den Einsatz übernommen, auch bei einem Brand seines Motorhomes. Das ist auch ganz gut, denn ein Feuerwehreinsatz, bei dem ein Löschfahrzeug gebracht wird, kostet beispielsweise in Berlin 4,70 Euro – pro Minute! Sollte sogar zusätzlich noch ein Kranwagen benötigt werden, wird es noch teurer: auf 11,70 Euro, ebenfalls pro Minute, belaufen sich in diesem Fall die Kosten. Da kann man also froh sein, wenn die Versicherung dafür aufkommt. Es gibt aber Fälle, in denen das nicht so ist, oder die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigert. Dazu zählen:

  • Vorsatz: Kann man nachweisen, dass der Feuerwehreinsatz vorsätzlich verursacht wurde, müssen die Kosten vom Verursacher selbst übernommen werden. Unter den Begriff Vorsatz fallen unter anderem Brandstiftung oder auch böswillige Falschmeldungen (Scherzanrufe). Bei einem Wohnwagenbrand ist in diesem Fall klar, wer den Feuerwehreinsatz zahlt: Der Verursacher.
  • Fahrlässigkeit: Eng mit dem Begriff des Vorsatzes ist die Fahrlässigkeit verbunden. Der Jurist unterscheidet unterschiedliche Formen der Fahrlässigkeit, generell lässt sich festhalten, dass fahrlässig derjenige handelt, der seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt. Da diese Begriffe der Auslegung eines Richter obliegen, gibt es gerade zu dem Thema „Wohnwagenbrand: Wer zahlt den Feuerwehreinsatz“ einige Urteile, die sich in manchen Fällen stark voneinander unterscheiden. Wird Fahrlässigkeit nachgewiesen, müssen in der Regel die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Verursacher selbst getragen werden.
  • Fehlalarm: Löst ein Brandmelder in einem Kaufhaus oder in einem Hotel einen Fehlalarm aus, sind auch diese in der Regel kostenpflichtig. Denn die Allgemeinheit kann in einem solchen Fall nicht dafür aufkommen, dass der Brandmelder nicht ordnungsgemäß funktionierte.

 

Unser Tipp: Sollten Sie nach einem Feuerwehreinsatz tatsächlich eine Rechnung von Ihrer Gemeinde erhalten, prüfen Sie diese in jedem Fall sorgfältig. In der Vergangenheit ist es nämlich bereits vorgekommen, dass die Rechnungen nachträglich für ungültig erklärt wurden. Dann nämlich, wenn die aufgeführten Kosten für den Feuerwehreinsatz viel zu hoch angesetzt waren. (Urteil: OVG Berlin Brandenburg, (#02)

Unser Tipp: Sollten Sie nach einem Feuerwehreinsatz tatsächlich eine Rechnung von Ihrer Gemeinde erhalten, prüfen Sie diese in jedem Fall sorgfältig. In der Vergangenheit ist es nämlich bereits vorgekommen, dass die Rechnungen nachträglich für ungültig erklärt wurden. Dann nämlich, wenn die aufgeführten Kosten für den Feuerwehreinsatz viel zu hoch angesetzt waren. (Urteil: OVG Berlin Brandenburg, (#02)

 

Unser Tipp: Sollten Sie nach einem Feuerwehreinsatz tatsächlich eine Rechnung von Ihrer Gemeinde erhalten, prüfen Sie diese in jedem Fall sorgfältig. In der Vergangenheit ist es nämlich bereits vorgekommen, dass die Rechnungen nachträglich für ungültig erklärt wurden. Dann nämlich, wenn die aufgeführten Kosten für den Feuerwehreinsatz viel zu hoch angesetzt waren. (Urteil: OVG Berlin Brandenburg, AZ: 1 B 72.09).


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild:Pack-Shot-#01: TFoxFoto -#02:  ChiccoDodiFC

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